Wegen ihrer besonderen Pflichten als Treuhänder unterliegen Fondsgesellschaften genauso wie Fonds strengen Vorschriften. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gilt für die Fondswirtschaft seit 2003 ein vom BVI und seinen Mitgliedern gemeinsam entwickelter Verhaltenskodex, die Wohlverhaltensregeln. Für diese Standards gilt der Grundsatz „comply or explain“: Die Fondsgesellschaften wenden sie freiwillig an, müssen ihre Anleger aber informieren, ob und inwieweit sie die Wohlverhaltensregeln einhalten. Weichen sie von den Standards ab, müssen sie dies offenlegen und begründen.