Seit 2018 müssen Versicherungsunternehmen laut PRIIPs-Verordnung für kapitalbildende Versicherungen ein Basisinformationsblatt nach dem EU-Standard bereitstellen. Das gilt auch für fondsgebundene Versicherungsprodukte und die als Anlageoptionen angebotenen Investmentfonds. Dafür benötigen die Versicherer zusätzliche Informationen von den Fondsanbietern.
Mit den EPT/CEPT-Vorlagen können Fondsanbieter diese zusätzlichen Informationen EU-weit an die Versicherungsunternehmen liefern. Die Vorlagen umfassen im Einzelnen:
Die Templates wurden unter Beteiligung der Fonds- und Versicherungswirtschaft europaweit abgestimmt und von der EFAMA und Insurance Europe bestätigt. Aus den für die verschiedenen Datenblätter zuständigen informellen Working Groups ist inzwischen die FinDatEx (Financial Data Exchange) hervorgegangen, mit der die gemeinsamen Arbeiten institutionalisiert werden. Unter Koordination der FinDatEx werden die Templates überarbeitet. Sie sind frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten und stehen jedermann zur Verfügung. Die Nutzung ist freiwillig.
Das EPT 2.0 soll Versicherer in die Lage versetzen, PRIIPs-konforme Informationen über fondsgebundene Versicherungsprodukte nach den neuen PRIIPs-Standards ab Anfang 2023 bereitzustellen. Das EPT 2.0 ist ab Oktober 2022 bereitzustellen. Ob und ab wann das CEPT 2.0 bereitzustellen ist, sollte direkt mit dem jeweiligen Versicherer vereinbart werden.
Das EPT 2.1 enthält einen zusätzlichen Abschnitt, der für den britischen Markt erforderlich ist. Insbesondere ist für den Vertrieb von OGAW in UK noch bis Ende 2026 die Nutzung von wAIs vorgeschrieben. Grundlage weiterer Anpassungen sind die im März 2022 von der britischen Aufsicht FCA erlassenen Anforderungen an PRIIPs, welche von den EU-Vorschriften abweichen.
Das EPT 2.1 wird neben dem EPT 2.0 bestehen. Für den europäischen Markt ist die Umsetzung des EPT 2.0 weiterhin ausreichend.
Template (EPT) / Template (CEPT)